Grundlagen zum Gehölzschnitt
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Grundlagen zum Gehölzschnitt

Aktualisiert: 16. Jan.


Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz


Es ist Verboten: " Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen"


Auch wenn Bäume ohne Pflege in freier Natur häufig sehr alt werden, geht von schlecht gepflegten Exemplaren eine Gefahr für den Menschen aus: Morsche Stämme und tote Äste können um- beziehungsweise herabfallen und zu schweren Verletzungen führen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist intensiver Gehölzschnitt ("Radikalschnitt") in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt. Je nach Maßnahme benötigen Gartenbesitzer jedoch die Genehmigung lokaler Behörden - etwa für eine Fällung oder das Kappen von Gehölzen.





Baumpflege, Sommer Grün, Gehölzschnitt, Halle Westfalen

Die Pflege eines Baumes zielt auf den möglichst langen Erhalt, auf die Verkehrssicherheit und den Fortbestand von Bäumen. Eine gewissenhaft durchgeführte Baumpflege muss individuell unter Berücksichtigung der Baumart, Wuchsform/Baumarchitektur und dem Gesamtzustand erfolgen. Fehler des Baumpflegers haben in der Regel negative Auswirkungen, teilweise erst Jahre später, wenn keine Gewährleistung mehr greift.


Grundstücksbesitzer müssen Sicherheit gewährleisten


Als Grundstücksbesitzer hat man die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Sträucher. Das bedeutet, dass man vorhersehbare Gefahren oder Unfälle, die von den Pflanzen ausgehen können, verhindern muss. Hierzu gehören unter anderem die Überprüfung der Standsicherheit und das Entfernen von Totholz. Da besonders die Bewertung der Standsicherheit für Laien schwierig ist, empfiehlt es sich, einen Baumgutachter zu Rate zu ziehen.



Auf den richtigen Zeitpunkt achten


Bei Ahornbäumen beginnt der sogenannte Saftstrom bereits Mitte Dezember. Daher sollte der Gehölzschnitt hier bereits im November abgeschlossen sein. Die Bäume könnten durch große Wunden verbluten. Nicht alle Pflanzen vertragen einen Rückschnitt in dem vom Bundesnaturschutzgesetz beschriebenen Zeitraum. Für diese Bäume ist der schonende Form- und Pflegeschnitt empfehlenswert. Dieser sollte beim Schmetterlingsflieder und anderen frostempfindlichen Sträuchern, die am zweijährigen Holz blühen (z. B. Forsythien), zum Einsatz kommen.



Darauf kommt es beim Schneiden von Bäumen und Sträuchern an


Überschätzen Sie sich nicht. Gehölzschnitt ist anstrengend und gefährlich. Bevor Sie ein Risiko eingehen, lieber einen Fachmann beauftragen.


  • Nehmen Sie sich Zeit für eine Bestandsaufnahme.

  • Beratschlagen Sie sich dabei gern mit einer weiteren Person, vier Augen sehen mehr.

  • Entfernen Sie alle Äste, die entfernt werden sollen, auf einmal.

  • Schneiden Sie beim Absetzen von Ästen immer erst die Borke und die Rinde von unten ein. So verhindern Sie lange Wunden am Stamm.

  • Auch wenn es anstrengend ist: Schneiden Sie vor allem große Äste Stück für Stück vom Baum. Das vermindert das Verletzungsrisiko durch herabfallenden Baumschnitt.

  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit. Klettern Sie nicht in den Baum. Verwenden Sie standsichere Leitern.

  • Arbeiten Sie nicht mit der Motorsäge, es sei denn, Sie stehen mit beiden Füßen fest auf dem Boden oder im Korb eines Hubsteigers. Nur ausgebildete Baumkletterer dürfen eine Motorsäge mit in den Baum nehmen.






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